Von Pflegesachleistung wird gesprochen, wenn Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine zugelassene ambulante Pflegeeinrichtung erbracht werden. Dafür steht dem Pflegebedürftigen je nach Pflegegrad ein monatlicher Betrag für die Leistungsinanspruchnahme zur Verfügung.
Pflegegrad 2: | 689,00 € |
Pflegegrad 3: | 1298,00 € |
Pflegegrad 4: | 1612,00 € |
Pflegegrad 5: | 1995,00 € |
Pflegebedürftige mit dem Pflegefrad 1 haben „nur“ einen Anspruch auf Leistungen zur Unterstützung im Alltag!
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt monatlich durch die ambulante Pflegeeinrichtung direkt mit den Kostenträgern (Pflegekassen).
Werden nur Teile des Budgets genutzt, wird den Pflegebedürftigen anteilig der Restbetrag ausgezahlt. Um zu berechnen wie vie Geld Ihnen von der Pflegekasse erstattet wird, nutzen Sie unseren Pflegegeldrechner.
Benutzen Sie unseren Pflegegeldrechner!
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Geben Sie den Betrag ein, den Ihnen die ambulante Pflegeeinrichtung z.B. in einem Kostenvoranschlag genannt hat!
Lesen Sie den Betrag ab, der Ihnen am Pflegegeld noch zusteht!
Bei Kombinationsleistungen erfolgt die Auszahlung des anteiligen Pflegegeldes nach Abrechnung durch die ambulante Pflegeeinrichtung.