Private Pflegepersonen sind nahezu 24 Stunden für ihre pflegebedürftigen Angehörigen erreichbar, dies stellt eine enorme Belastung für Körper und Geist dar.
Mit der Verhinderungspflege haben diese die Möglichkeit,
- ihren Akku in einem Urlaub wieder aufzuladen
- sich selbst von einer Erkrankung zu erholen oder
- einfach mal ein paar Stunden für sich zu genießen
Einen Anspruch auf Verhinderungspflege hat jede private Pflegeperson, die ihren Angehörigen (mit zuerkanntem Pflegegrad) mindestens 6 Monate in der Häuslichkeit gepflegt hat. Der Umfang der Verhinderungspflege erstreckt sich im Kalenderjahr von bis auf 6 Wochen bzw. auf Aufwendungen von bis zu 1612,00 €. Die Leistungen können im Rahmen einer stunden-, tage- und/oder wochenweisen Inanspruchnahme genutzt werden. Der Jahresbeitrag kann auf bis zu 2418,00 € erhöht werden, wenn im Kalenderjahr eine Kurzzeitpflege für maximal 2 Wochen in Anspruch genommen wird.